§ 1 Mietgegenstand und Mietzeitraum
§ 2 Abholung und Rückgabe
§ 3 Reinigung der Hüpfburg
§ 4 Pflichten des Mieters
§ 5 Sicherung und Aufbau der Hüpfburg
§ 6 Stornierung bei Regen, starkem Wind oder Sturm
§ 7 Buchungsbestätigung und Vertragsschluss
§ 8 Zahlung
§ 9 Haftung des Mieters
§ 10 Datenschutz
§ 11 Gerichtsstand
§ 12 Haftung des Vermieters
§ 13 Vertragsänderungen
§ 14 Mängel
§ 15 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
In unseren AGB wird zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet. Dies erfolgt ohne Diskriminierungsabsicht und schließt selbstverständlich alle Geschlechter gleichermaßen ein.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Hüpfburg Hennef – Fichtinger und Sidiropoulos GbR (nachfolgend Vermieter genannt) und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Mieter bestätigt mit der Zusendung seines Ausweisdokumentes von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.
§ 1 Mietgegenstand und Mietzeitraum
1. Der Vermieter vermietet dem Mieter die gewünschte Hüpfburg inklusive Zubehör (Gebläse, 4x Erdnägel, Kabeltrommel, Unterlegplane).
2. Der Mietzeitraum beträgt entweder:
- Ein Kalendertag für 99,00 € oder
- Ein Wochenende (Freitag bis Montag) für 149,00 €.
Zusätzliches Zubehör kann gemietet werden:
- Turnmatte für 10,00 €,
- Sackkarre für 5,00 €,
- Wassersäcke (4 Stück) für 10,00 € z. B. zur Sicherung auf Asphalt.
§ 2 Abholung und Rückgabe
1. Die Hüpfburg wird ausschließlich zur Selbstabholung angeboten.
2. Abhol- und Rückgabezeiten werden flexibel zwischen Mieter und Vermieter abgesprochen.
3. Empfohlene Transportmittel: Kombi, SUV oder Anhänger (Packmaß: 1,3 m Länge, 0,8 m Durchmesser, 95 kg).
4. Überschreitet der Mieter den vereinbarten Mietzeitraum, wird für jeden weiteren Tag eine Tagesmiete von 99,00 € fällig.
§ 3 Reinigung der Hüpfburg
1. Der Mieter kann wählen zwischen:
- Reinigungsservice (35,00 € Gebühr) oder
- Selbstreinigung (Kaution von 35,00 €, Rückerstattung bei einwandfreier Rückgabe).
2. Zur Kautionsrückerstattung muss der Mieter mehrere Beweisfotos der gereinigten Hüpfburg vorlegen.
3. Reinigungshinweise: Flecken nur mit feuchtem Lappen entfernen, kein Reinigungsmittel verwenden, Schmutz absaugen.
§ 4 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sachgemäß zu verwenden und Hinweise zur Nutzung (Aufbau-/Abbauanleitung) zu befolgen.
2. Die Hüpfburg muss auf der Unterlegplane aufgebaut und ordnungsgemäß gesichert werden (Erdnägel, Wassersäcke). Bei Regen oder Wind über 38 km/h darf die Hüpfburg nicht genutzt werden.
3. Der Mieter haftet für Schäden an der Hüpfburg, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, ausgenommen normale Abnutzung.
4. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
5. Der Mieter ist verantwortlich für die Rückgabe der Hüpfburg im Zustand, in dem sie erhalten wurde.
6. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen.
§ 5 Sicherung und Aufbau der Hüpfburg
1. Der Mieter muss die Hüpfburg ordnungsgemäß sichern (Erdnägel oder Wassersäcke).
2. Bei Nutzung auf harten Untergründen (z.B. Asphalt) sind Wassersäcke oder eine alternative Sicherungsmethode erforderlich.
§ 6 Stornierung bei Regen, starkem Wind oder Sturm
1. Der Mieter kann bis einen Tag vor der Abholung kostenlos stornieren, wenn für den Buchungstag schlechtes Wetter (Regen, Wind, Sturm) vorhergesagt wird. Maßgeblich ist die Wettervorhersage von Wetter.com.
2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Buchung bei ungünstigen Wetterbedingungen zu stornieren.
Bei Windgeschwindigkeiten über 38 km/h darf die Hüpfburg nicht betrieben werden.
§ 7 Buchungsbestätigung und Vertragsschluss
1. Der Mieter erhält nach der Buchungsanfrage eine Buchungsbestätigung.
2. Für die Buchungsbestätigung muss der Mieter dem Vermieter vorab eine Kopie des Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite) übermitteln. Folgende Daten werden aus dem Ausweis entnommen Vorname, Nachname und Adresse. Diese dienen zur Legitimation des Mieters.
3. Die Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgt vor Ort bei der Abholung der Hüpfburg.
§ 8 Zahlung
1. Die Bezahlung erfolgt in bar und in Euro bei der Übergabe der Hüpfburg.
2. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich
§ 9 Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Hüpfburg, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen.
2. Eine Trocknungsgebühr von 50,00 € wird fällig, falls die Hüpfburg während der Mietzeit nass wird.
§ 10 Datenschutz
1. Zur Bearbeitung der Buchungsanfrage ist die Übermittlung einer Kopie des Ausweisdokument (Vorder-und Rückseite) erforderlich.
2. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Identitätsprüfung und zur Erstellung der Buchungsbestätigung genutzt.
3. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
4. Die Kopie des Ausweisdokument wird spätestens 14 Tage nach Rückgabe der Hüpfburg gelöscht oder vernichtet, sofern keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
5. Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und kann deren Löschung gemäß den geltenden Datenschutzgesetze beantragen.
§ 11 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Vermieters. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 12 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
2. Eine Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Die Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 13 Vertragsänderungen
Der Vermieter behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen werden dem Mieter in geeigneter Weise mitgeteilt. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen der AGB unberührt, es sei denn, der Mieter stimmt den Änderungen ausdrücklich zu.
§ 14 Mängel
1. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an der Hüpfburg oder dem Zubehör unverzüglich nach Entdeckung dem Vermieter mitzuteilen.
2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Hüpfburg entstehen.
§ 15 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
Stand: 24.02.2025