§ 1 Mietgegenstand und Mietzeitraum
§ 2 Abholung und Rückgabe
§ 3 Reinigung der Hüpfburg
§ 4 Pflichten des Mieters
§ 5 Sicherung und Aufbau der Hüpfburg
§ 6 Stornierung bei Regen, starkem Wind oder Sturm
§ 7 Buchungsbestätigung und Vertragsschluss
§ 8 Zahlung
§ 9 Haftung des Mieters
§ 10 Datenschutz
§ 11 Gerichtsstand
§ 12 Haftung des Vermieters
§ 13 Vertragsänderungen
§ 14 Mängel
§ 15 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hüpfburg Hennef
In unseren AGB wird zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet. Dies erfolgt ohne Diskriminierungsabsicht und schließt selbstverständlich alle Geschlechter gleichermaßen ein. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Hüpfburg Hennef – Fichtinger und Sidiropoulos GbR (nachfolgend Vermieter genannt) und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Mieter bestätigt mit der Zusendung seines Ausweisdokumentes von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.
§ 1 Mietgegenstand und Mietzeitraum
1. Der Vermieter vermietet dem Mieter die gewünschte Hüpfburg inklusive Zubehör (Gebläse, 4x Erdnägel, Kabeltrommel, Unterlegplane).
2. Die Hüpfburg kann zu folgenden Konditionen gemietet werden:
– Für einen Kalendertag: 99,00 €,
– Für ein Wochenende (Freitag bis Montag): 149,00 €.
§ 2 Zusatzleistungen
Der Mieter kann zusätzliches Zubehör mieten:
- Turnmatte für 10,00 €,
- Sackkarre für 5,00 €,
- Wassersäcke (4 Stück) für 10,00 € (eignet sich zur Sicherung der Hüpfburg auf Asphalt).
§ 3 Abholung und Rückgabe
1. Die Hüpfburg wird ausschließlich zur Selbstabholung angeboten.
2. Die Abhol- und Rückgabezeiten werden flexibel in Absprache zwischen Mieter und Vermieter festgelegt.
3. Für den Transport der Hüpfburg wird ein Kombi, SUV oder Anhänger empfohlen. Die Hüpfburg hat ein Packmaß von ca. 1,3 Meter Länge, ca. 0,8 Meter Durchmesser und wiegt 95 kg.
4. Mietüberschreitung: Bei Überschreitung des vereinbarten Mietzeitraums wird für jeden weiteren Tag die Tagesmiete in Höhe von 99,00 € fällig.
§ 4 Reinigungsoptionen
1. Die Hüpfburg darf keinesfalls mit Sand in Kontakt kommen. Sand wirkt abrasiv und führt zu starker Materialabnutzung. Bei Sandkontakt fällt zusätzlich eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 50,00 € an.
2. Reinigung – zwei Optionen:
Der Mieter kann zwischen folgenden Reinigungsoptionen wählen:
a. Mit Reinigungsservice: Es fällt eine Reinigungsservicepauschale in Höhe von 35,00 € an.
b. Zur Selbstreinigung: Es ist eine Kaution in Höhe von 35,00 € zu hinterlegen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Reinigung vollständig zurückerstattet.
3. Rückerstattung der Kaution bei Selbstreinigung:
Die Kaution wird bei Rückgabe der gereinigten Hüpfburg zurückerstattet, vorausgesetzt, der Mieter legt mehrere detaillierte Beweisfotos/Videos der vollständig gereinigten Hüpfburg vor. Diese Fotos müssen vor der Rückgabe elektronisch zugesendet werden (z. B. per E-Mail oder Messenger). Ein Vorzeigen der Fotos erst bei der Rückgabe vor Ort reicht nicht aus.
4. Empfohlene Reinigungsmethoden:
Flecken sollten ausschließlich mit einem feuchten Lappen entfernt werden (bitte keine Reinigungsmittel verwenden). Die Hüpfburg sollte zusätzlich gründlich mit einem Staubsauger von Schmutz befreit werden.
§ 5 Sicherung und Aufbau der Hüpfburg
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg ordnungsgemäß zu sichern, um Schäden oder Unfälle zu vermeiden.
2. In der Regel erfolgt die Sicherung der Hüpfburg mit den bereitgestellten Erdnägeln, die auf Gras- oder Erdboden verwendet werden.
3. Bei Aufstellung der Hüpfburg auf harten Untergründen wie Asphalt oder Beton (z. B. auf einem Parkplatz) wird
empfohlen, die Hüpfburg mit Wassersäcken zu sichern.
4. Alternativ kann der Mieter auch eine andere geeignete Methode zur Sicherung verwenden, die den Anforderungen der Hüpfburg entspricht und ihre Stabilität während des Betriebs gewährleistet.
5. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Hüpfburg während der gesamten Mietdauer sicher verankert ist.
§ 6 Stornierung bei Regen, starkem Wind oder Sturm
1. Der Mieter kann die Buchung bis einen Tag vor dem Abholungstag kostenlos stornieren, falls für den Buchungstag
Regen, starker Wind oder Sturm vorhergesagt wird. Maßgeblich ist die Wettervorhersage von Wetter.com.
2. Der Vermieter behält sich ebenfalls das Recht vor, die Buchung bei Regen, starkem Wind oder Sturm zu stornieren, da die Hüpfburg bei solchen Wetterbedingungen weder aufgebaut noch betrieben werden darf.
3. Starker Wind gilt ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als 38 km/h (Windstärke 5 nach der Beaufort-Skala). Die Nutzung der Hüpfburg ist unter diesen Bedingungen untersagt.
§ 7 Buchungsbestätigung und Vertragsschluss
1. Der Mieter erhält nach der Buchungsanfrage eine Buchungsbestätigung.
2. Für die Buchungsbestätigung muss der Mieter dem Vermieter vorab eine Kopie des Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite) übermitteln. Folgende Daten werden aus dem Ausweis entnommen Vorname, Nachname und Adresse. Diese dienen zur Legitimation des Mieters.
3. Die Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgt vor Ort bei der Abholung der Hüpfburg.
§ 8 Zahlung
1. Die Bezahlung erfolgt in bar und in Euro bei der Übergabe der Hüpfburg.
2. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.
§ 9 Haftung und Nutzung
1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Hüpfburg oder dem Zubehör entstehen, soweit diese durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurden.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg nur bei trockenem Wetter, geeignetem Untergrund (auf Wiese, Asphalt und Beton) und nur auf der mitgelieferten Unterlegplane aufzubauen. Zudem sollte die Fläche eben sein und spitze Gegenstände entfernt werden.
3. Die Hüpfburg darf weder bei Regen noch bei starkem Wind oder Sturm aufgebaut oder betrieben werden. Falls die Inbetriebnahme bereits erfolgte, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen. Die Hüpfburg sowie das Zubehör müssen geschützt untergestellt werden.
4. Der Mieter trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Hüpfburg während der gesamten Mietzeit ordnungsgemäß gesichert ist (siehe §5).
5. Sollte die Hüpfburg während der Mietdauer nass werden, ist eine Trocknungspauschale in Höhe von 50 € vom Mieter zu entrichten. Die Höhe der Pauschale wird dem Mieter im Nachhinein gesondert in Rechnung gestellt.
6. Die Verwendung der Hüpfburg auf Sand oder in unmittelbarer Nähe zu Sandflächen (z. B. Sandkästen) ist untersagt. Auch ohne sichtbare Beschädigung führt der Kontakt mit Sand zu vorzeitiger Materialermüdung, insbesondere an den Nähten. Bei Missachtung wird eine Pauschale gemäß § 4 Abs. 1 erhoben. Der Mieter haftet für weitere Schäden, sofern sie nachweislich durch Sand verursacht wurden.
7. Der Mieter ist nicht berechtigt, die gemietete Hüpfburg oder das Zubehör an Dritte zu untervermieten, weiterzugeben oder für andere Zwecke als die vertraglich vereinbarten zu verwenden. Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Hüpfburg unverzüglich zurückzufordern.
Zudem haftet der Mieter für alle Schäden, die durch eine unbefugte Untervermietung entstehen.
§ 10 Datenschutz
1. Zur Bearbeitung der Buchungsanfrage ist die Übermittlung einer Kopie des Ausweisdokument (Vorder- und Rückseite) erforderlich.
2. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Identitätsprüfung und zur Erstellung der
Buchungsbestätigung genutzt.
3. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
4. Die Kopie des Ausweisdokument wird spätestens 14 Tage nach Rückgabe der Hüpfburg gelöscht oder vernichtet, sofern keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
5. Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und kann deren Löschung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen beantragen.
§ 11 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Vermieters. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 12 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
2. Eine Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Die Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 13 Vertragsänderungen
Der Vermieter behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Mieter in geeigneter Weise mitgeteilt. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen der AGB unberührt, es sei denn, der Mieter stimmt den Änderungen ausdrücklich zu.
§ 14 Mängel
1. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an der Hüpfburg oder dem Zubehör unverzüglich nach Entdeckung dem Vermieter mitzuteilen.
2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Hüpfburg entstehen.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Mit der Zusendung des Ausweisdokumentes erklärt sich der Mieter mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden.
Stand: 01.10.2025